Erklärung zur Barrierefreiheit
Fronterios Engagement für digitale Barrierefreiheit gemäß dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA, Richtlinie 2019/882). Was wir einhalten, was wir noch verbessern und wie Sie Probleme melden können.
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-20
1. Unser Engagement
Fronterio ist verpflichtet, seine Plattform für alle zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, im Einklang mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882), das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Wir glauben, dass barrierefreie Software bessere Software ist, und behandeln WCAG 2.1 Stufe AA als Mindestanforderung für alles, was wir veröffentlichen.
2. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für die Fronterio-Webplattform, die von https://fronterio.com und ihren Locale-Unterpfaden (/en, /da, /sv, /no, /fi, /de, /nl, /fr) bereitgestellt wird, einschließlich der Landingpages, des Anmeldeflows, des Kunden-Dashboards, des Partner-Admin-Dashboards und aller öffentlichen Marketingseiten. Sie deckt noch nicht ab: (a) PDF-Dokumente, die von der Plattform generiert werden (z. B. Board-Ready-Statusberichte, FRIA-Exporte), wo die Behebung in Arbeit ist, (b) eingebetteten Drittinhalt wie Stripe Checkout-iframes und (c) den öffentlichen Blog, in dem Beiträge vor 2026 möglicherweise nicht denselben Standard erfüllen wie neue Inhalte.
3. Konformitätsstatus
Fronterio ist teilweise WCAG 2.1 Stufe AA konform. Die Plattform basiert auf zugänglichen Primitiven (shadcn/ui + Tailwind, mit semantischem HTML, Tastaturnavigation, Dunkelmodus-/Kontrastunterstützung und ARIA-Labels für dynamische Widgets), und jedes neue Feature wird mit einer Barrierefreiheits-Checkliste ausgeliefert, die in unseren internen Review-Prozess eingebettet ist. Ein umfassendes Drittaudit wurde jedoch noch nicht durchgeführt; wir erwarten, eines im Q3 2026 in Auftrag zu geben und einen vollständigen Konformitätsbericht zu veröffentlichen, sobald er abgeschlossen ist. Bis dahin spiegelt diese Erklärung unsere Selbstbewertung in gutem Glauben wider.
4. Bekannte Probleme
Wir sind uns der folgenden Barrierefreiheits-Lücken bewusst und arbeiten aktiv an deren Behebung:
- Einige auf recharts basierende Datenvisualisierungen (compliance-posture, adoption-metrics) stellen die zugrundeliegenden Daten noch nicht über eine bildschirmleserzugängliche Tabellen-Fallback bereit.
- PDF-Exporte (Board-Statusbericht, FRIA, Policy-Pack) werden über @react-pdf/renderer generiert und bewahren möglicherweise nicht die vollständige Überschriftsstruktur oder Alt-Texte für eingebettete Diagramme.
- Die interaktive AI-Consultant-Drawer ist tastaturzugänglich, kündigt aber Streaming-Token-Updates während langer Antworten noch nicht an unterstützende Technologien an.
- Eine kleine Anzahl älterer Blogbeiträge (vor April 2026) kann Bilder ohne Alt-Text und Überschriften in falscher Reihenfolge enthalten.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 auf der Grundlage einer Selbstbewertung der Plattform durch das Fronterio-Engineering-Team erstellt. Sie wurde anhand der WCAG 2.1 AA-Kriterien und der funktionalen Anforderungen aus Anhang I des EAA überprüft. Wir aktualisieren sie mindestens jährlich oder immer dann, wenn eine wesentliche Änderung der Plattform ihren Barrierefreiheitsstatus beeinflusst.
6. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf unserer Plattform auf eine Barriere stoßen — oder wenn Sie Informationen in einem alternativen Format benötigen — kontaktieren Sie uns bitte. Wir streben an, alle Barrierefreiheitsanfragen innerhalb von fünf Arbeitstagen zu beantworten und bestätigte Probleme im Rahmen unserer normalen Sprint-Kadenz zu beheben.
- E-Mail: accessibility@fronterio.com
- Post: Fronterio ApS, 2840 Holte, Dänemark
Wenn Sie ein Problem melden, geben Sie bitte an: die Seiten-URL, den verwendeten Browser und die assistive Technologie sowie eine kurze Beschreibung, was schiefgelaufen ist. Screenshots oder Bildschirmaufzeichnungen sind willkommen, aber nie erforderlich.
7. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Barrierefreiheit in Ihrem Land wenden. Die EAA-Durchsetzung ist an jeden EU-Mitgliedstaat delegiert; die zuständigen Behörden für Fronterios primäre Märkte sind:
- Dänemark — Digitaliseringsstyrelsen (digst.dk)
- Schweden — Myndigheten för digital förvaltning (digg.se)
- Norwegen — Digitaliseringsdirektoratet (uutilsynet.no)
- Finnland — Etelä-Suomen aluehallintovirasto (saavutettavuusvaatimukset.fi)
- Deutschland — Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)
- Niederlande — Ministerie van Binnenlandse Zaken (digitoegankelijk.nl)
- Frankreich — DINUM / Arcom (numerique.gouv.fr)
8. Technische Spezifikationen
Die Plattform ist in HTML5, CSS3 und JavaScript (TypeScript) implementiert, unter Verwendung semantischen HTMLs und ARIA, wo zusätzliche Semantik erforderlich ist. Sie wird gegen die zwei neuesten stabilen Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge getestet, einschließlich mit VoiceOver (macOS, iOS), NVDA (Windows) und TalkBack (Android). Der Barrierefreiheitsbaum wird bei jedem Deployment neu generiert.
9. Fragen
Für allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit bei Fronterio schreiben Sie an accessibility@fronterio.com.
Fragen zu dieser Richtlinie?
Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen.